Klasse A2
Krafträder
- mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen A1 und AM.