
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds)
- Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h.
- Bei Verbrennungsmotoren gelten je nach Fahrzeugart bis 50 cm³; bei Elektroantrieb bzw. anderen Motorarten gelten die jeweiligen Leistungsgrenzen bis 4 kW.